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   VGH Bayern, 06.07.2006 - 23 B 06.30064   

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https://dejure.org/2006,32652
VGH Bayern, 06.07.2006 - 23 B 06.30064 (https://dejure.org/2006,32652)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.07.2006 - 23 B 06.30064 (https://dejure.org/2006,32652)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. Juli 2006 - 23 B 06.30064 (https://dejure.org/2006,32652)
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Wird zitiert von ... (5)

  • VG Ansbach, 04.12.2006 - AN 14 K 06.30252

    Irak, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Machtwechsel, Baath,

    Die Abschiebung irakischer Staatsangehöriger bleibt demzufolge in Bayern weiterhin ausgesetzt (s. hierzu Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 6. Juli 2006 - 23 B 06.30064, Seite 15, Absatz 2, des amtlichen Umdruckes).

    Das hier entscheidende Gericht entnimmt der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. dessen Urteil vom 12. Juli 2001 - 1 C 2.01 und dessen Beschluss vom 10. September 2002 - 1 B 26.02) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 6. Juli 2006 - 23 B 06.30064), dass eine Erlasslage im Sinne des § 60 a AufenthG wie die derzeit (§ 77 Abs. 1 AsylVfG) in Bayern bestehende, die den unter sie fallenden Ausländern einen wirksamen Schutz vor Abschiebung vermittelt, bewirkt, dass diese Ausländer nicht zusätzlich Schutz vor der Durchführung der - ihnen im Moment nicht drohenden - Abschiebung benötigen.

  • VG Ansbach, 04.12.2006 - AN 14 K 06.30304

    Irak, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Machtwechsel, Baath,

    Die Abschiebung irakischer Staatsangehöriger bleibt demzufolge in Bayern weiterhin ausgesetzt (s. hierzu Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 6. Juli 2006 - 23 B 06.30064, Seite 15, Absatz 2, des amtlichen Umdruckes).

    Das hier entscheidende Gericht entnimmt der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. dessen Urteil vom 12. Juli 2001 - 1 C 2.01 und dessen Beschluss vom 10. September 2002 - 1 B 26.02) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 6. Juli 2006 - 23 B 06.30064), dass eine Erlasslage im Sinne des § 60 a AufenthG wie die derzeit (§ 77 Abs. 1 AsylVfG) in Bayern bestehende, die den unter sie fallenden Ausländern einen wirksamen Schutz vor Abschiebung vermittelt, bewirkt, dass diese Ausländer nicht zusätzlich Schutz vor der Durchführung der - ihnen im Moment nicht drohenden - Abschiebung benötigen.

  • VG Ansbach, 04.12.2006 - AN 14 K 06.30917

    Irak, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Machtwechsel, Baath,

    Die Abschiebung irakischer Staatsangehöriger bleibt demzufolge in Bayern weiterhin ausgesetzt (s. hierzu Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 6. Juli 2006 - 23 B 06.30064, Seite 15, Absatz 2, des amtlichen Umdruckes).

    Das hier entscheidende Gericht entnimmt der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. dessen Urteil vom 12. Juli 2001 - 1 C 2.01 und dessen Beschluss vom 10. September 2002 - 1 B 26.02) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 6. Juli 2006 - 23 B 06.30064), dass eine Erlasslage im Sinne des § 60 a AufenthG wie die derzeit (§ 77 Abs. 1 AsylVfG) in Bayern bestehende, die den unter sie fallenden Ausländern einen wirksamen Schutz vor Abschiebung vermittelt, bewirkt, dass diese Ausländer nicht zusätzlich Schutz vor der Durchführung der - ihnen im Moment nicht drohenden - Abschiebung benötigen.

  • VG Ansbach, 04.12.2006 - AN 14 K 06.30253

    Irak, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Machtwechsel, Baath,

    Die Abschiebung irakischer Staatsangehöriger bleibt demzufolge in Bayern weiterhin ausgesetzt (s. hierzu Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 6. Juli 2006 - 23 B 06.30064, Seite 15, Absatz 2, des amtlichen Umdruckes).

    Das hier entscheidende Gericht entnimmt der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. dessen Urteil vom 12. Juli 2001 - 1 C 2.01 und dessen Beschluss vom 10. September 2002 - 1 B 26.02) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 6. Juli 2006 - 23 B 06.30064), dass eine Erlasslage im Sinne des § 60 a AufenthG wie die derzeit (§ 77 Abs. 1 AsylVfG) in Bayern bestehende, die den unter sie fallenden Ausländern einen wirksamen Schutz vor Abschiebung vermittelt, bewirkt, dass diese Ausländer nicht zusätzlich Schutz vor der Durchführung der - ihnen im Moment nicht drohenden - Abschiebung benötigen.

  • VGH Bayern, 06.10.2006 - 19 C 06.1355

    D (A), Integrationskurs, Anspruch, Ermessen, Konventionsflüchtlinge, Widerruf,

    Denn nach der Rechtsprechung der für die Frage einer Rückführung im Hinblick auf zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse zuständigen Senate des Verwaltungsgerichtshofs besteht seit geraumer Zeit eine dem § 60 a Abs. 1 Satz 1 AufenthG entsprechende Erlasslage (U. v. 6.7.2006 - 23 B 06.30064; B. v. 16.1.2006 - 13 a B 05.30782; so auch Beschluss Nr. 1 zu Tagesordnungspunkt 10 der Innenministerkonferenz vom 5.5.2006, Asylinfo 6/2006, 7).
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